Die Mitgliedskarte: der Keltisch-Druidische Ausweis

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Ausführung in Deutsch


Ausführung in Englisch


Ausführung in Französisch

– Abbildung der neuen Ausweisversion seit Mitte 2018 folgt –


Ausführung in Italienisch


Ausweisqualität auf höchstem Niveau

Der Mitgliedsausweis wird mit einem hochwertigen Kartendrucker hergestellt. Selbst Regierungen auf der ganzen Welt stellen damit fälschungssichere Ausweisdokumente her: Führerscheine, Sicherheitsausweise, Menschenidentifikationsausweise, Bank- und Krankenkassenkarten in allen Bereichen werden damit auf höchstem Niveau erstellt.

  • ORGAN- BLUT- GEWEBESPENDE kann auf der Rückseite angegeben werden.
  • Groß und Kleinschreibung wird berücksichtigt. (Der jetzige Perso und Reisepass wird nur in Großbuchstaben geschrieben. Wir werden als eine „SACHE“ nicht als Menschen behandelt)
  • Einen Familiennamen statt Nachnamen.
  • Staatsangehörigkeit „Deutsch“ gibt es nicht. Es gibt keinen Staat der „DEUTSCH“ heißt. Wir geben auf dem Ausweis die internationale Abkürzung (ISO 3166) der Länder an. Z.B. FR für Frankreich, DE für Deutschland, NO für Norwegen. Länder wie z.B. Königreich Bayern oder Preußen, können auf Wunsch angegeben werden.
  • In der Freitextzeile kann eine kurze individuelle Willenserklärung eingedruckt sein – zum Beispiel:
    „Ich untersage jegliche Verchippung, Impfung oder Neuroleptika an meinem Wesen/Körper!“
  • Ein FREUNDLICHES Foto bitte! Es muss keinesfalls durch ein biometrisches Passbild ersetzt werden.

Wichtig:
Der Keltisch-Druidische Ausweis ersetzt nicht den bisherigen Reisepass der BRD oder andere Ausweisdokumente. Der BRD-Reisepass gehört zu den Überbleibsel der Alliierten, der Personalausweis zum BRD-Konstrukt. Der Keltisch-Druidische Ausweis ist eine Mitgliedskarte, ein Lichtbildausweis nach internationalen Richtlinien und eine Menschenidentifikationskarte.

Hinweis:
Aufgrund aktueller Vorgaben benötigen wir zur Ausstellung eines Mitglieds-Ausweises eine beglaubigte Kopie des Auszuges aus dem Geburtenregister. Dies dient der Überprüfung der gemachten Angaben im Antragformular. Dieser Geburtenregisterauszug kann z.B. auch online über einen Dienstleister beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden.

Alternativ können uns auch Kopien der Geburtsurkunde oder eines gültigen Personalausweis bzw. Reisepasses eingereicht werden. Die Kopien können uns per E-Mail als PDF oder Bild zugesendet werdenreich oder direkt im geschlossenen Bereich zu den Mitgliedsdaten hochgeladen werden. Ohne diese erforderlichen Unterlagen können keine Mitgliedsausweise ausgestellt werden. Der Ausweis wird nur an die angemeldete Adresse versendet.